Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stark formalisierten Regelungen. Dabei geht es nicht nur darum, öffentliche Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Vielmehr kommt dem öffentlichen Auftragswesen auch eine bisher nicht gekannte, gleichermaßen steuernde wie fördernde Wettbewerbsfunktion zu. Nahezu jede Beschaffungsmaßnahme der öffentlichen Hand und teilweise auch privater Unternehmen, deren Projekte beispielsweise mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind den strengen Spielregeln des Vergaberechts unterworfen. Wer diese nicht beherrscht, erleidet zeit- und kostenaufwendige Verluste.
Das Vergaberecht ist innerhalb weniger Jahre zu einer Materie mit hoher Regelungsdichte geworden. Vergabekammern und Oberlandesgerichte haben mit einer Vielzahl von Entscheidungen das Rechtsgebiet weiter ausgeformt. Je komplexer eine Auftragsvergabe bzw. ein Beschaffungsvorgang ist, um so eher ist eine qualifizierte Begleitung durch ausgewiesene Vergaberechtsspezialisten erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll. Dies gilt gleichermaßen für Auftragnehmer wie für öffentliche Auftraggeber. Ein bedeutender Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in dieser umfassenden vergaberechtlichen Beratung. Bieter nehmen diese bei der vergaberechtskonformen Erstellung wirtschaftlich bedeutsamer Angebote in Anspruch, außerdem bei der Durchsetzung von Rechten in förmlichen Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten. Öffentlichen Auftraggebern hingegen stehen wir beratend zur Seite, wenn es um die rechtssichere Gestaltung von Vergabeverfahren und die Vermeidung von oftmals schmerzhaften Verzögerungen bei der Abwicklung bedeutsamer Projekte geht.
Gerade wegen der Aktualität und der Schnelllebigkeit dieses Rechtsgebietes werden regelmäßig Seminare, kanzleiintern oder über bekannte Veranstalter, betreut und Inhouseschulungen für Mandanten durchgeführt.