Die Honorierung unserer anwaltlicher Dienstleistungen erfolgt im außergerichtlichen Beratungsbereich ausschließlich auf der Grundlage von leistungsbezogenen Stundensätzen, die der Höhe nach sowohl von dem betreuten Rechtsgebiet als auch von der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse differieren (vgl. dazu
Im Bereich des Baurechts liegt der anwaltliche Stundensatz bei durchschnittlich
Von den vorstehenden Stundensätzen abweichende Sondervereinbarungen treffen wir regelmäßig mit Dauermandanten, die mit uns längerfristig zusammenarbeiten. Besondere Honorargestaltungen treffen wir ferner bei Großmandaten. Auch hier nutzen wir die zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume im Interesse der Mandanten aus.
In jedem Einzelfall legen wir größten Wert auf volle Honorartransparenz, sodass wir stets vor der Aufnahme unserer Beratungstätigkeit eine schriftliche, mit dem Mandanten im Einzelnen besprochene Honorarvereinbarung treffen.