Honorar

Die Honorierung unserer anwaltlicher Dienstleistungen erfolgt im außergerichtlichen Beratungsbereich ausschließlich auf der Grundlage von leistungsbezogenen Stundensätzen, die der Höhe nach sowohl von dem betreuten Rechtsgebiet als auch von der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse differieren (vgl. dazu § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Im Bereich des Baurechts liegt der anwaltliche Stundensatz bei durchschnittlich EUR 220,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, im Bereich des Vergaberechts bei durchschnittlich EUR 250,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit die Interessenwahrnehmung in gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren erfolgt, legen wir der Honorarabrechnung üblicherweise den im Einzelfall maßgeblichen Gegenstandswert zugrunde, wobei auch hier im Einzelfall und unter Berücksichtigung der bereits genannten Kriterien eine Honorierung nach Aufwand und Stundensatzvereinbarung erfolgen kann.

Von den vorstehenden Stundensätzen abweichende Sondervereinbarungen treffen wir regelmäßig mit Dauermandanten, die mit uns längerfristig zusammenarbeiten. Besondere Honorargestaltungen treffen wir ferner bei Großmandaten. Auch hier nutzen wir die zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume im Interesse der Mandanten aus.

In jedem Einzelfall legen wir größten Wert auf volle Honorartransparenz, sodass wir stets vor der Aufnahme unserer Beratungstätigkeit eine schriftliche, mit dem Mandanten im Einzelnen besprochene Honorarvereinbarung treffen.

Galerie
Das Deutsche Eck an der Einmündung der Mosel in den Rhein bei Koblenz mit dem Reiterstandbild von Kaisers Wilhelm I.
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